Was steckt hinter der Forderung nach Todes- oder Höchststrafe für so genannte Kinderschänder? Wo liegen die Unterschiede? Wie kann man Sexualstraftaten effektiv begegnen?
Vorangestellt sei, dass unser Mitgefühl in erster Linie Kindern gilt, die mit oder ohne sexuellen Hintergrund ermordet werden, sowie deren Angehörigen und anderen Trauernden.
Doch in den letzten Jahren gab es u.a. in Sachsen mehrere Demonstrationen, die die Forderung nach der „Todesstrafe für Kinderschänder“ zum Thema hatten. Sie wurden zumeist von partei-unabhängigen Neonazis organisiert, die geschickt die spontane Wut der Menschen für ihre Ziele nutzen wollten. Viele Bürger_innen schlossen sich an und stellten sich damit letztlich hinter das gesamte Spektrum der menschenverachtenden Ideologie der Nazis.
Im Superwahljahr 2009 macht sich auch die NPD dieses heikle Thema zunutze. Um einem neuen Verbotsverfahren vorzubeugen, formuliert sie ihre Forderung jedoch so, dass sie mit dem Grundgesetz vereinbar scheint: „Höchststrafe für Kinderschänder“ steht auf zahllosen Wahlplakaten zu lesen. Es ist zweifelhaft, dass sie damit die 25 Jahre Haft meinen, die das Grundgesetz als Höchststrafe vorsieht. Denn zugleich fordern sie einen Volksentscheid zur Wiedereinführung der Todesstrafe für Kindermörder.
Blickt man auf die ideologischen Vorfahren der NPD zurück, wird ein Zusammenhang ersichtlich. Nachdem die NSDAP 19331 demokratisch von der deutschen Bevölkerung gewählt wurde, war die Wiedereinführung der Todesstrafe eine der ersten Amtshandlungen. Sie diente als Legitimierung für die Verfolgung und Ermordung aller politischen und ideologischen Feindbilder, unter denen sich schätzungsweise auch 1,5 Mio. Kinder2 befanden. Diese historischen Tatsachen wollen die heutigen Holocaust-Leugner_innen deshalb aus dem Bewusstsein der Menschen löschen, weil es ihnen sonst nicht gelingt, das 'deutsche Volk' als Opfer hinzustellen und sich selbst als dessen Retter zu stilisieren. Diese 'Rettung' wird als eine Art biologischer Reinigungsprozess verstanden.
Die Voraussetzung dafür ist die Imagination eines 'Volkes' als organische Einheit mit kollektivem Willen und Bewusstsein. Um solch ein Pseudo-Kollektiv herzustellen, bedarf es einer Gemeinschaftsidentität, die nur über Ausschluss hergestellt werden kann3. So wird 'dem Kinderschänder' oder wahlweise anderen Feindbildern ihr Recht auf Leben abgesprochen.
Diese Ideologie ist bei allen Teilnehmer_Innen der 'Todesstrafe'-Demos verhaftet, genauso wie ihre lokalpatriotische Denkweise, die für Nationalismus so bezeichnend ist. Wie kann es sein, dass der Tod eines 'deutschen' Kindes tagelang die Medien dominiert, während ähnliche Verbrechen im Rest der Welt schon als normal wahrgenommen werden? Das völkische Denken unterscheidet immer zwischen als 'deutsch' ausgemachten Kindern und solchen, die der herbeigesehnten „Volksgemeinschaft“1 nicht angehören sollen. Der 'Rest der Welt' wird somit von 'der Gemeinschaft' abgespalten, und diese so erst konstituiert.
Dass hinter der Forderung nach Todesstrafe nicht das Ziel einer sichereren Gesellschaft stehen kann, belegen auch zahllose empirische Studien, die weltweit durchgeführt wurden. Sie zeigen, dass die Todesstrafe keine abschreckende Wirkung hat2. Wem also etwas am Wohle von Kindern liegt, der reiht sich nicht in Nazidemonstrationen ein und kann unmöglich die NPD wählen. Nötig ist vielmehr eine ernsthafte Auseinandersetzung mit dem Thema. Denn pädophiler sexueller Missbrauch findet im größten Teil der Fälle im familiären Nahfeld statt. Oft werden kindliche Opfer, deren Leid totgeschwiegen wird und die keine Chance auf psychologische Verarbeitung haben, im Laufe der Zeit zu erwachsenen Tätern.
Der Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen (BDP) geht in einer Stellungnahme auf die weit verbreitete Annahme ein, dass Sexualstraftäter nicht therapierbar seien: Die „Rückfälligkeit ist mit etwa einem Fünftel der verurteilten Täter niedriger, als in der Öffentlichkeit vermutet.“ „Bei der übergroßen Mehrheit, die durch gewalttätige Erziehung oder andere Umstände vorgeprägt ist, greift Therapie sehr wohl oder würde greifen. Unseres Erachtens werden Sexualstraftäter in deutschen Strafanstalten jedoch noch immer zu sehr verwahrt und zu wenig therapiert.
Obwohl seit langem eine Beschlusslage des Bundes zum Ausbau der therapeutischen Angebote im Maßregelvollzug vorliegt, geschieht auf der zuständigen Länderebene aus Geldmangel zu wenig in dieser Richtung. Die Mittel wurden im Gegenteil so stark reduziert, dass die zum Teil von Sozialpädagogen durchgeführten Maßnahmen nicht viel mehr als eine Alibi-Funktion haben. Solange Meinungsträger in der Gesellschaft auf dem Standpunkt stehen, Strafanstalten seien billiger als Therapieeinrichtungen, solange wird zwar eine bestimmte Stammtischmentalität bedient, die Lage aber nicht verbessert.“3
Das ist eine klare, wissenschaftliche Absage an die Versuche der NPD, mittels ihrer reißerischen Parolen politischen Einfluss zu gewinnen. Naziforderungen bleiben Naziforderungen, egal ob sie im bürgerlichen Gewand oder ganz unverhohlen daherkommen. Aufgrund der noch immer weit verbreiteten, viel zu einfachen Denkmuster ist es fatal, der Forderung nach Todes- oder Höchststrafe nicht zu widersprechen, denn es ist die Forderung derer, die den Weg für eine neue Diktatur ebnen wollen.
1 Verfassungen/Todesstrafe & Reichstagsbrand
3 Vgl. Lutz Hoffmann. Der Antisemitismus als Baugerüst der deutschen Nation. In: Arbeitskreis Kritik des deutschen Antisemitismus. Antisemitismus – die deutsche Normalität. Geschichte und Wirkungsweise des Vernichtungswahns. ça ira-Verlag, Freiburg 2001 oder Der Antisemitismus als Baugerüst der deutschen Nation
4 So I.Repaczki, Leipziger Nazi-Kader, siehe Spiegel TV vom 24.08.2008
http://www.youtube.com/watch?v=a_OMKHMkn0o
bzw. 'Spiegel+Michelle' bei youtube.com
5 So der Rechtsexperte Prof. Kai Bussmann von der Universität Halle/Wittenberg, nachzulesen unter mdr.de
6 Link zu Sexualstraftäter
